WJRTCG von 1989 e.V.
Standard
Rasse-Standard des Working Jack Russell-Terriers
Basierend auf dem Standard des Jack Russell Terrier Clubs of Great Britain.
Zusätze durch den WJRTCG sind in "blau" angehängt
Charaktermerkmale
Der Jack Russell Terrier (JRT) muß ein lebhaftes, aktives und aufgewecktes Erscheinungsbild bieten.
Er soll durch seine furchtlose und fröhliche Art beeindrucken. Man sollte sich immer vor Augen halten, dass der JRT ein Arbeits-Terrier ist und diese Instinkte unbedingt erhalten werden müssen. Nervosität und Feigheit, ebenso aber auch Überagressivität sind unerwünscht. Der JRT sollte stets voller Selbstvertrauen auftreten.
Allgemeines Erscheinungsbild
Ein robuster, zäher Terrier, stets einsatzbereit. Schulterhöhe zwischen 25,4 cm und 38,1 cm.
Der WJRTCG bevorzugt ein Größenspektrum von ca. 30 cm bis ca. 36 cm. Terrier, die von dieser Richtlinie ein wenig abweichen, werden aber trotzdem zur Zucht zugelassen.
Die Körperlänge muss in Proportion zur Schulterhöhe des Hundes stehen, eine wohl ausbalancierte Erscheinung, von dauerhafter Kondition.
Kopf und Schädel
Im Verhältnis zum Körper stehend, gut ausbalanciert, Oberkopf flach, zwischen den Ohren mäßig breit, zu den Augen hin allmählich schmaler werdend. Klarer, nicht zu stark betonter Stop. Länge des Fanges von der Nase zum Stop ein klein wenig kürzer als der Abstand vom Stop zum Hinterhauptbein. Der Nasenspiegel sollte schwarz sein. Kiefer kraftvoll, starkknochig und mit starker Backenmuskulatur.
Als Richtschnur gilt, dass der Kopf des JRT breiter und kürzer ist als der des modernen Fox-Terriers, immer im Auge behaltend dass der JRT in erster Linie ein Arbeits-Hund, kein Show-Hund ist.
Augen
Die Augen sollten mandelförmig sein, dunkel und voller Leben und Intelligenz
Ohren
Klein, v-förmig, nach vorne getragen, eng am Kopf anliegend, von mäßiger Dicke.
Fang
Kräftige Zähne, wobei die oberen Schneidezähne die unteren geringfügig überlappen (Scherengebiss).
Der WJRTCG erkennt nach den Gesichtspunkten von Eberhard Trumler, ein Zangengebiss als Ur-Gebiss der Caniden an.
Hals
Wohlgeformt (deutlich erkennbar), muskulös, von guter Länge, zu den Schultern hin allmählich breiter werdend.
Körper
Der Brustkorb sollte schmal und flach sein. Als Richtschnur gilt, dass der Brustkorb hinter den Vorderläufen von zwei durchschnittlichen Männerhänden umspannt werden kann. Die Vorderläufe stehen nicht zu weit auseinander (kommen aber auch nicht „aus einem Loch“).
Vorderhand
Schultern schräg und gut gelagert, klar vom Widerrist abgesetzt. Vorderläufe kräftig und gerade. Gelenke weder nach innen noch nach außen gedreht. Die Ellbogen liegen seitlich am Körper an und sind frei beweglich.
Hinterhand
Kräftig und muskulös, mit guter Winkelung im Sprung- und Kniegelenk. Hierdurch entsteht ein guter Schub nach vorne. Von hinten gesehen müssen die Sprunggelenke gerade sein.
Pfoten
Runde, feste Ballen, weder nach innen noch nach außen gedreht.
Katzenpfoten werden im WJRTCG nicht favorisiert, sondern kräftige Füße, die zum Laufen und Graben geeignet sind.
Rute
Hoch angesetzt, möglichst aufrecht getragen. Sogenannte Rollruten schließen von der Zucht nicht aus, sollten aber bei der Verpaarung berücksichtigt werden.
Knickruten führen zum Zuchtausschluss.
Das in Deutschland seit 6/98 geltende Kupierverbot kommt im WJRTCG zum Tragen. Sonderregelungen, sind trotz rechtlicher Grundlage, auch bei Jagdhunden, nicht erlaubt.
Haarkleid
glatthaarig: mit genügend Unterwolle, ohne Bart
rauhaarig: nicht wellig oder wollig, mit Unterwolle, mit Bart
Die vorherrschende Farbe ist weiß, mit lohfarbenen/lemon, braunen und/ schwarzen Abzeichen.
Rein weiß, weiß-braun/lohfarben( lemon) und schwarz-weiß-braun/lohfarben ist korrekt, weiß-schwarz ohne braune/lohfarbene Merkmale sollte überprüft werden. Grau führt zum Zuchtausschluss, ebenso gestromt. Elterntiere müssen überprüft werden
Bewegungsablauf
Die Bewegung sollte frei, lebhaft und gut koordiniert sein. Gerader Gang vorne und hinten.
Rüden
Rüden müssen 2 normal entwickelte Hoden haben, die sich vollständig im Skrotum befinden.
Anmerkung:
Der WJRTCG unterscheidet nicht zwischen den Begriffen:
Jack Russell Terrier, Parson Jack Russell Terrier und Parson Russell Terrier.
Alle Hunde dieser neu entstandenen Zuchtrichtungen können, im Sinne der Zuchtordnung und des Ehrenkodex´ des WJRTCG, untereinander verpaart werden
Zuchtordnung des WJRTCG von 1989 e.V.
§ 1 Zuchtzulassung
Zur Zucht zugelassen sind ausschließlich Elterntiere, die frei sind von erblichen Defekten.
Der Hauptzuchtwart kann jederzeit ein tierärztliches Gutachten zu einem krankheitsverdächtigen Hund fordern.
Die Standardanforderungen sind zu erfüllen unter besonderer Berücksichtigung der im Anhang formulierten Stammbucheinteilungen.
Leichte Formwertmängel, wie z.B. leichte Ohrstellungsfehler, leichte Gebiss-Fehler
(fehlender P 1), leichte Farb-oder Fellmängel schließen einen Hund nicht zwangsläufig von der Zucht aus, sofern dieser physisch und psychisch gesund ist, und eine Arbeits-Prüfung nachweisen kann. Hier ist vor einer Belegung der Hauptzuchtwart um schriftliche Zusage zu befragen. In Zweifelsfällen entscheidet die Körkommission.
Hündinnen dürfen erst mit Erreichen des 15. Lebensmonats belegt werden, wenn eine Formwert-Beurteilung stattgefunden hat. Über Sonderregelungen entscheidet der HZW, bzw. die Körkommission. Das Höchstalter für Hündinnen zur Belegung ist das vollendete 7. Jahr. Ab dem 8. Lebensjahr ist eine schriftliche Genehmigung des HZW, bzw. der Körkommission einzuholen. Hat eine Hündin einen Wurf mit mehr als 3 Welpen großgezogen, muss vor der nächsten Belegung eine Hitze, mindestens aber 10 Monate vergangen sein. Über Sonderregelungen entscheidet der HZW oder die Körkommission.
Das Bestehen des TavV-Tests ist zwingend vorgeschrieben
Sollten sich in der Nachzucht eines Hundes verdeckte, erbliche Fehler zeigen, kann dieser Hund nachträglich wieder aus der Zucht genommen werden, ebenso dessen Nachzucht. Die Entscheidung hierüber obliegt der Körkommission in Zusammenarbeit mit dem Vorstand.
Künstliche Besamungen durch einen zugelassenen Tierarzt sind erlaubt.
Klonen wird ausgeschlossen.
§ 2 Zwingerschutz
Jeder Züchter reicht einen Vorschlag für seinen zukünftigen Zwingernamen an die Zuchtbuchstelle ein. Nach dessen Bestätigung gilt dieser Name im WJRTCG e.V. von 1989 als geschützt, ebenfalls der daraus resultierende Zwinger-Code. Der Zwingerschutz ist gleichzeitig die Zuchtgenehmigung für diese betreffende Zuchtstätte und wird jährlich erneuert. Der Züchter stellt seinen Zwingernamen den Welpen seiner Zucht voran. Zuchthunde seiner Zucht, die nicht von ihm gezogen wurden, behalten ihren Zwingernamen bei. Ihnen wird der Zwingername des evtl. anderen Züchters angehängt.
§ 3 Kennzeichnungs-Pflicht
alle Zuchthunde, sowie die daraus fallenden Welpen im WJRTCG von 1989 e.V. müssen gechipt und im Besitz eines gültigen, internationalen Impfpasses sein
Verfahren zum Chippen
Einsetzen eines Mikro-Chips durch den Tierarzt ab der 8. Lebenswoche in Verbindung mit dem Formblatt: Protokoll zur Wurfabnahme. Hierin bescheinigt der Tierarzt, dass der betreffende Welpe frei ist von ansteckenden Krankheiten, Parasiten, Mangelerscheinungen, Zahnanomalien, Hodenanomalien, Wolfskrallen und verweist auf eventuelle Verhaltensauffälligkeiten. Ferner bestätigt er die übliche Grundimmunisierung. Erst nach Rücksendung dieses Formblatts erhält der Züchter die Welpenpapiere, sofern die Kosten bezahlt sind. Nicht im WJRTCG gezogene Hunde behalten, sofern vorhanden ihre Chip-Nummer als Zuchtbuchnummer bei. Hunde ohne Chip-Nummer müssen nachträglich einen Chip durch den Tierarzt eingesetzt bekommen.
§ 4 klinische Untersuchungen
Untersuchung auf Patella Luxation sind Pflicht, d. h. jeder Hund ist vor dem Zuchteinsatz zu untersuchen, Hunde mit Patella-Luxation Grad 2-4 werden von der Zucht ausgeschlossen, Hunde, mit Grad 0-1 verbleiben in der Zucht, sofern sie mit einem Geschlechtspartner mit Patella Grad 0 verpaart werden und bei ihren Nachkommen keine Patella Luxation vermehrt aufgetreten ist. Die Untersuchung ist vom Tierarzt in dem vorgesehenen Formular für Patella-Luxation zu dokumentieren.
Die Grade der Patella Luxation unterscheiden sich wie folgt:
Grad 0:
Keine Luxation feststellbar, nicht luxierbar
Grad 1:
In Beuge- und Streckbewegung kann die Kniescheibe durch Druck von medial/lateral
luxiert werden. Ein Einstellen des Druckes führt zur spontanen Reposition.
Grad 2:
Die Patella kann durch Fingerdruck von lateral/medial oder durch Strecken des Knies
durch den Untersucher oder das Tier selbst luxiert werden. Die Patella bleibt medial/lateral luxiert und springt durch Druck von medial/lateral oder durch aktives Beugen und Strecken zurück.
Grad 3:
Die Kniescheibe ist nach medial/lateral luxiert. Sie kann durch Druck von medial/lateral in ihre normale Stellung zwischen die Rollkämme gebracht werden. Einstellen des Druckes bewirkt ein erneutes Luxieren der Kniescheibe.
Grad 4:
Die Kniescheibe ist permanent nach medial/lateral luxiert. Eine Reposition ist nicht möglich.
Von jedem Zuchthund muss ein DNA -Profil erstellt werden.
Gen-Untersuchungen auf Linsenluxation (PLL) und degenerative Myelopathie (DM), PRA ,M-Lokus, JBD, LOA SCA sind Pflicht.
Dilute freiwillig aber empfohlen.
Hunde die als Carrier, also Träger identifiziert werden, dürfen nur mit Partnern, die als Clear anerkannt sind, verpaart werden.
Clear kann auch bei zwei Clear-Elternteilen eingetragen werden, jedoch sollte vor Zuchteinsatz nochmals getestet werden.
Als Affected, also Betroffen erkannte Hunde, sind von der Zucht ausgeschlossen.
Der HZW kann jedoch jederzeit bei verdächtigen Hunden weitere Untersuchung anordnen.
Bei Verdacht auf Fremdblut kann vom HZW ein diesbezgl. Gen-Test angeordnet werden
§ 5 Registrierungs-Pflicht
Um Mehrfachbelegungen einer Hündin auszuschließen, ist jeder Züchter verpflichtet, jeden Wurf seiner Zuchthündinnen dem Zuchtbuchamt des WJRTCG zu melden. Dies gilt besonders für diejenigen Mitglieder, die weiteren Terrier-Vereinen angehören.
§ 6 Zwingerkontrolle
Der HZW, oder einer seiner Beauftragten, hat jederzeit, auch unangemeldet Zutritt zu den Zuchtstätten der Züchter des WJRTCG
§ 7 Ahnentafeln
Der WJRTCG stellt für seine Hunde Abstammungsnachweise aus. Dies gilt auch für Kreuzungswürfe. In diesem Fall erfolgt eine genaue Rasse-Kennzeichnung der betreffenden Hunde. Beim Zuchtbuchamt nicht vorliegende Ahnentafeln (Kopien) sind nicht gültig. Besonderheiten der Hunde, sowie Leistungs-Kennzeichnungen werden im Abstammungs-Nachweis (auch nachträglich) vermerkt.
Der WJRTCG führt ein vereinsübergreifendes Zuchtbuch, indem auch Terrier anderer Rassen verzeichnet und als solche gekennzeichnet sind.
§ 8 Züchterprotokolle
Jeder Züchter hat von seinem jeweiligen Wurf ein so genanntes Wurf-Protokoll auszustellen. Das Formblatt wird ihm nach der Wurfmeldung vom Zuchtbuchamt zugesandt, und muss vor Ausstellung der Welpenpapiere wieder dort vorliegen.
Es enthält folgende Punkte:
- Elterntiere Chip-Nummern
- Wurftag
- Geburtsdauer
- natürliche Geburt
- falls nein, welche Eingriffe
- Welpenzahl: Rdn/Hdn: lebend: tot: (hierbei Auffälligkeiten)
- Besonderheiten (z.B. nachträglich verstorbene Welpen, Gründe hierzu)
- Unterschrift des Züchters mit Bestätigung der Richtigkeit der Angaben
§ 9 Definition Hundehandel
1. Private oder gewerbliche Hundevermittlungen, bei denen ein Hund durch einen Vermittler gegen Aufpreis an den neuen Besitzer weitergegeben wird, gelten als Hundehandel.
2. Andere Vermittlungen, wie der Kauf eines Hundes auf Bestellung eines vorher bekannten Käufers, bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung durch den WJRTCG
3. Diese Vermittlungen dürfen nur getätigt werden, wenn der potenzielle Käufer mit dem Welpenangebot innerhalb des WJRTCG nicht zufrieden gestellt werden kann oder eine bestimmte Blutlinie für seine Zucht sucht, die im Moment im WJRTCG nicht zur Verfügung steht, und in dieser gewünschten Blutlinie keine negativen Merkmale bekannt sind.
Zuwiderhandlungen werden mit dem sofortigen Ausschluss aus dem WJRTCG geahndet.
§ 10 Zuchtmiete
Zuchtmiete, also das Verleihen einer Zuchthündin an einen anderen Züchter, zum Zwecke der Bereicherung, ist verboten. Zuwiderhandlungen werden mit dem sofortigen Ausschluss aus dem WJRTCG geahndet.
Satzung
WJRTCG von 1989 e.V.
Satzung
§ 1 Name, Sitz
Der Vereinsname lautet
Working Jack Russell Terrier Club Germany. von 1989 e. V
Er hat seinen Sitz in Essen/Ruhr
§ 2 Zweck
Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 2 der AO. Er wurde gegründet um die unterschiedlichen Arbeitsleistungen der Jack Russell Terrier, insbesondere die jagdlichen Anlagen zu fördern, sowie durch die Zusammenarbeit mit Verhaltensforscher und Genetikern nach den jeweils neusten Erkenntnissen die Gesunderhaltung dieser Rasse zu gewährleisten. Hierbei sind vereinsübergreifende Gespräche sowie ein Informationsaustausch dem Verein dringend vorgeschrieben, soweit andere Zuchtvereine den Idealen des Vereins entsprechen und bereit sind der Gesunderhaltung der Rasse mehr Aufmerksamkeit zu widmen als der zufälligen Beurteilung reiner Schönheitsideale. Der Satzungszweck wird hauptsächlich verwirklicht durch:
1. Strenge Selektionsmaßnahmen bei Zuchttieren
Dies wird im Besonderen erreicht durch:
anerkannte Gen-Tests auf vererbliche Krankheiten bei Zuchttieren
tierärztliche Kontroll-Untersuchungen auf zuchtausschließende Erkrankungen
Hierzu wird ein Katalog erstellt, der bei Bedarf geändert werden kann.
Dieser Katalog ist Bestand der Zuchtordnung
Tests auf vererbliche Verhaltensstörungen (TavV-Test)
2.. Führung eines Zuchtbuches
3.. Schulung von Züchter
4. Durchführung und Überprüfung von jagdlichen Brauchbarkeitsprüfungen,
5. Durchführung und Überprüfung von sportlichen Prüfungen
6. Ausbildung und Überprüfung von Therapie-und Therapiebegleithunden
7. Verbot reiner Ausstellungs-Zuchten
8. Verbot von Hundehandel
§ 3 Vorstand
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind
1. Vorsitzende/r
2. Geschäftsführer/in
Der Club wird von Beiden (1. Vorsitzender und Geschäftsführer) gemeinsam vertreten.
Dem erweiterten Vorstand gehören an:
1. Jagdbeauftragter
2. Beauftragter für Sportaktivitäten
3. Beauftragter für den Einsatz von Hunden im Gesundheitswesen und Pädagogik
4. Beauftragter für Zucht und Haltung
5. Schriftführer
6. Kassenwart
7. Beauftragter für Presse und Öffentlichkeitsarbeit
8. Prüfungsbeauftragter
Im Bedarfsfalle können einem Vorstandsmitglied mehrere Ämter übertragen werden. Die Tätigkeit des Vorstandes regelt die Geschäftsordnung.
Der 1. Vorsitzender, der Geschäftsführer, Jagdbeauftragter, Sportwart und Therapiebeauftragter werden für 3 Jahre gewählt, der Hauptzuchtwart/Zuchtbuchführer für 6 Jahre. Schriftführer und Kassenwart werden alle 2 Jahre gewählt
§ 4 Mitgliedschaft
Die Höhe der Beiträge regelt die MGV. Das erste Mitglied einer Familie zahlt den vollen Beitrag. Alle weiteren Familienmitglieder desselben Haushaltes zahlen einen reduzierten Beitrag. Mehrere in häuslicher Gemeinschaft lebende Mitglieder erhalten nur eine Clubnachricht.
Mitglied werden kann jede natürliche Person auf Antrag an die Geschäftsstelle oder den 1. Vorsitzenden. Eine evtl. Ablehnungsbegründung wird nicht mitgeteilt.
Mitgliedschaften in weiteren Jack Russell (Parson Russell) Vereinen oder Verbänden, bedürfen der Zustimmung des Vorstandes (gesamt).
Mitglied kann nur werden
1. Wer sich den Regeln des Vereins fügt.
2. Wer den Mitgliedsbeitrag bezahlt hat.
Solange der Mitgliedsbeitrag nicht bezahlt ist ruht das Stimmrecht.
Der geschäftsführende Vorstand behält sich das Recht vor, die Mitgliedschaft unter der schriftlichen Angabe der Gründe zu kündigen, wenn das Mitglied nach Meinung des geschäftsführenden Vorstandes gegen die Interessen des Clubs arbeitet oder den Vereinsfrieden stört. Gegen diesen Entscheid kann eine Abstimmung mit einer 2/3 Mehrheit der MGV auf Antrag herbeigeführt werden.
Ehrenmitgliedschaft
Der Vorstand kann ein Mitglied zum Ehrenmitglied ernennen.
Die Ehrenmitgliedschaft ist beitragsfrei.
§ 5 Ende/Verlust der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Streichung aus der Mitgliederliste oder Ausschluss. Der Austritt ist jederzeit möglich. Er ist der Geschäftsstelle schriftlich mitzuteilen. Eine Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge erfolgt nicht. Eine Streichung aus der Mitgliederliste erfolgt, wenn das Mitglied mit mehr als einem Jahresbeitrag im Rückstand ist.
Über Sonderregelungen entscheidet der Vorstand. Störungen des Vereinsfriedens werden mit dem Ausschluss geahndet. Gegen diesen Entscheid kann mit einer 2/3 Mehrheit der MGV entschieden werden. Bis zu einer etwaigen Entscheidung ruht die Mitgliedschaft, bei einem Vorstandsmitglied ruht das Stimmrecht.
§ 6 Mitgliederversammlung
Pro Jahr wird mindestens 1 MGV einberufen.
Der geschäftsführende Vorstand lädt mit einer Frist von 6 Wochen zur MGV ein. Zum Zeit-Punkt der Jahreshauptversammlung muss die Kasse geprüft sein. Hierzu wird auf jeder JHV ein Kassenprüfer gewählt. Anträge zur MGV müssen bis 14 Tage vor dem Versammlungstermin bei der Geschäftsstelle schriftlich eingereicht werden. Von einer Beurkundung der Beschlüsse wird abgesehen.
§ 7 Auflösung
Sofern die MGV nicht anders beschließt, sind der 1. Vorsitzende und der Kassierer zur Liquidation berufen, im Falle einer verwandtschaftlichen Beziehung dieser Personen tritt anstelle des 1 Vorsitzenden eine Person des Vorstandes. Das eventuelle Vereinsvermögen fällt der Gesellschaft für Haustierforschung e.V. zu. Eine Auszahlung an die Mitglieder erfolgt nicht. Über eine Auflösung des Vereins entscheiden auf einer außerordentlichen MGV die anwesenden Mitglieder mit einer 2/3 Mehrheit.
Diese Satzung wurde am 5.August 2012 anlässlich der Gründungsversammlung in Mönchengladbach beschlossen.
Diese Satzungsänderung wurde auf der MGV vom 13.02.2016 beschlossen.
1. Vorsitzender
Geschäftsführer
TavV-Test ( Test auf vererbliche Verhaltensmuster)
Einführung:
Ein erwachsener Hund ist das Ergebnis des Zusammenwirkens von angeborenen Anlagen und den, auf diese Anlagen einwirkenden Umwelteinflüssen.
Beide, Anlagen und Umwelteinflüsse, sind gleichermaßen entscheidend, wie ein Hund wird.
Die schönste Ahnentafel nutzt nichts, wenn ein Hund unter ungünstigen Bedingungen seine Jugendentwicklung durchgemacht.
Ebenso wenig lässt sich an einer schlechten Veranlagung etwas ändern, wenn man dem Hund die besten Lebensbedingungen bietet.
Eberhard Trumler Mit dem Hund auf Du Pieper Verlag 1996
Die „Interessengemeinschaft Working Jack Russell Terrier von 2006“ im Folgenden IGWJRT genannt, führt diesen Test durch, um Verhaltens- und Erbmängel bei Zuchttieren und deren Nachkommen weitestgehend auszuschließen.
Nur so ist sichergestellt, dass Aufzucht und Haltungsbedingungen bei den jeweiligen Züchtern optimal und artgerecht sind und somit der WJRT auch in der Zukunft ein psychisch
gesunder Hund bleibt.
Die IGWJRT verbietet grundsätzlich reine Schönheits-Zuchten
Durch den TavV-Test sollen die natürlichen Anlagen des Hundes überprüft werden.
Der Test gliedert sich in 2 Abschnitte:
Jugend-Prüfung bis 18 Monate
Erwachsenen-Prüfung ab 18 Monate
Die Teilnahme der Jugend-Prüfung ist nicht zwingend erforderlich, wenn der Hund die Erwachsenen-Prüfung besteht.
Bei der Jugendprüfung sollen ausschließlich die natürlichen Anlagen des Hundes überprüft werden, eine Dressur ist unerwünscht.
Es soll dem jeweiligen Hundeführer als Anleitung zur weiteren Ausbildung/Förderung seines Hundes dienen.
Bei der Erwachsenen-Prüfung werden unter anderem die Führigkeit und die Führerbindung beurteilt.
Hierzu ist es erforderlich, dass der Hund gewisse Kommandos beherrscht.
Die TavV-Tests müssen durch einen Tierarzt oder erfahrenen Züchter/Zuchtwart durchgeführt werden.
Alle Helfer, zu denen auch Kinder und Jugendliche gehören, sollten erfahrene Hundehalter/Kenner sein.
Test-Verlauf Jugend-Prüfung
Instinkt-Sicherheit ( nur für Rüden)
Pro Hund /ein Erwachsener Richter und ggfs. Richteranwärter
Test-Verlauf
Hierzu wird ein bereits getesteter, instinktsicherer Alt-Rüde, auf möglichst neutralem Boden, mit einem Jungrüden zusammengebracht.
Es soll möglichst das Verhalten in WORT und BILD dokumentiert werden.
Als bestanden gilt die Prüfung, wenn der Jungrüde die Signale des Altrüden versteht und sich dementsprechend verhält.
In einem weiteren Schritt soll der Jungrüde mit anderen Hunden, verschiedenen Alters, im Rahmen eines „ zufälligen Zusammentreffens“ beobachtet werde. ( Spaziergeh-Situation)
Zu beobachten gilt es, wie der Jungrüde auf Annäherung reagiert.
Kurzes freudiges Begrüßen, ggfs auch Unterwerfen unter einen ranghöheren Hund, gefolgt von leichter Abrufbarkeit durch den Führer, sind am besten zu bewerten.
Aggressives Verhalten an der Leine bei Annäherung fremder Hunde, sollte nach Möglichkeit
durch ein Freilaufen überprüft werden.
Weiterhin aggressives Verhalten muss UNBEDINGT durch einen Test/Erwachsen überprüft werden.
Wenn die Möglichkeit besteht, soll der Jungrüde (ggfs mit einem Maulkorb) mit Welpen oder sehr jungen Hunden zusammengebracht werden.
Der Test gilt als bestanden, wenn der Rüde entweder mit den Welpen spielt, oder zumindest die Welpen nicht zur Kenntnis nimmt.
Ein unaggressives Brummen oder Knurren ist, je nach Alter der Welpen, gestattet.
Der Test gilt dann als bestanden.
Bei aggressiven Beiß-Versuchen, sowie groben körperlichen Attacken, ist der Test nicht bestanden.
Das Verhalten soll im BILD dokumentiert werden.
Quelle:
"Das Töten fremder Welpen durch eine HÜNDIN ist Normal-Verhalten und hat mit Aggression nichts zu tun. Ein Rüde aber, der Welpen tötet, ist aggressiv und verfügt über kein Normal-Verhalten.
Ein normaler Rüde wendet sein Brutpflege-Verhalten unspezifisch an. Er weiß nicht, dass er evtl. gar nicht der Vater ist, er wird sich als solcher fühlen.
Dies ist ein biologischer Sicherheits-Faktor zur Erhaltung der Art.
Der Rüde ist Welpen gegenüber stets aufgeschlossen. Er hat von Natur aus ein generalisiertes Pflegebedürfnis und hat sogar eine Schemaerweiterung.
Für ihn ist das „Kindchenschema“ allgemeingültig"
Eberhard Trumler „ Hunde ernst genommen“ Piper Verlag 1974
"Hieraus ergibt sich die Forderung: Erst einmal seinen Hund testen, wie er sich fremden Welpen gegenüber verhält…. Natürlich gilt auch, dass man einen verhaltensgestörten Rüden, der bereit ist Welpen zu töten, niemals zur Zucht verwenden darf. Ein angeboren normaler Rüde kann keine Welpenfeindlichkeit durch irgendwelche Ereignisse erwerben, denn er ist von Natur aus überaus duldsam und kann keine schlechten Erfahrungen mit Welpen gemacht haben. Da wo seine Duldsamkeit überfordert ist, entzieht er sich aus seine Art.
Also weist Welpenfeindlichkeit beim RÜDEN auf jeden Fall auf einen genetischen Defekt hin, der schließlich auch als Ursache für die Bereitschaft zur Tötung von Kleinkindern angesehen werden kann,
Es ist verantwortungslos mit welpenfeindlichen Rüden zu züchten.
Man sollte in den Rassehundevereinen so eine biologische Feststellung ernst nehmen.
Eberhard Trumler „ Der schwierige Hund“ Kynos Verlag"
Dieser Prüfungs-Teil kann ggfs. auch als Einzelpunkt, unter Hinzuziehung eines autorisierten Tierarztes oder eines anerkannten Richters, bei einem Züchter durchgeführt werden, der zum Zeitpunkt des Tests einen Wurf hat.
Lärmempfindlichkeit ( dieser und alle weiteren Tests für Rüden und Hündinnen)
Test-Verlauf
Der Hund wird mit scharfen. Lauten Geräuschen (platzende Luftballons, klappernde Blechdosen…) konfrontiert.
Im ersten Teil des Tests kann der Hund die Geräuschquelle sehen, im zweiten Teil nicht.
In beiden Fällen darf der Hund im Schreck einige Sätze zur Seite machen und/oder kurz bellen.
Kommt der Hund von allein auf die Geräusch-Quelle zu, um diese vorsichtig zu erkunden
(oder auch zu verbellen), gilt der Test als bestanden.
Läuft der Hund erschreckt davon, (max. 50 m), lässt sich aber vom Führer kurzzeitig zurückrufen, gilt der Test noch als bestanden.
Entfernt sich der Hund aber mehr als 50 m, lässt sich schwer oder gar nicht zurückrufen, ist der Test nicht bestanden.
Ebenso wenig ist der Test bestanden, wenn der Hund eindeutig aggressiv auf die Geräusch-Quelle reagiert. (Versuch z. B. in die Blechdosen zu beißen, oder Führer und Helfer attackiert)
(Kinderwagen-Situation bei schreienden Babies)
Quelle
Minderung der nervlichen Strukturen
Hunde die vor dem Knall Angst haben, sind falsch aufgezogen worden, falls es sich nicht generell um nervenschwache Hunde handelt, die auch in anderen Situationen ängstlich reagieren.
Eberhard Trumler, „ Der schwierige Hund“ Kynos Verlag
Test-Verlauf Erwachsenen-Prüfung
Umgänglichkeit/ Selbstsicherheit
Der Hund soll in Gegenwart seines Besitzers, nach dessen Aufforderung. von einem fremden Helfer angeleint mehrere Meter wegführen lassen (Tierarzt-Situation).
Der Hund soll sich dabei aufmerksam am Besitzer orientieren und auf dessen Aufmunterung reagieren.
Auffallende Ängstlichkeit oder Aggressivität gegen den Helfer führen zum Ausschluss.
Der Hund muss sich auf einem Tisch vom Helfer, ohne Knurren oder Beiß-Versuche am ganzen Körper berühren und die Zähne kontrollieren lassen.
Dies geschieht IMMER im Beisein des Besitzers, der beruhigend auf seinen Hund einwirken darf.
Sozial-Verträglichkeit (Rüden)
„ Spaziergang-Situation“
Wie bereits im Jugend-Test wird kontrolliert, wie der Hund auf ein zufälliges Zusammentreffen bei einer „ Spazier-Gangs-Situation“ reagiert. ( neutrales Gelände)
Aggressives Verhalten, angeleint oder unangeleint, ohne Provokation eines anderen Hundes, nur zum „ Zwecke des Raufens“ führen zum Ausschluss.
Ebenso kann während entstehender Wartezeiten während des Prüfungs-Verlaufs, anhand eines „ zufälligen Nebeneinstehens“ zweier gleichgeschlechtlicher Hunde, die Bereitschaft der Hunde zu raufen, getestet werden.
Ein übersteigertes Dominanz-Verhalten bei einem Rüden, auch auf fremdem Territorium,
lässt den Schluss auf einen „ Raufer aus Überzeugung“ zu.
Ein Rudel-Verhalten wird damit unmöglich und würde beim Wolf zum Ausschluss aus der
Gruppe oder das Töten durch den Leitwolf führen.
Hündinnen in der Hitze sind zu dieser Prüfung nicht zugelassen
Führer-Bezug
Die Bindung zum Halter wird während des ganzen Prüfungs-Verlaufes beurteilt.
Es soll ein eindeutiger Bezug erkennbar sein, aber ohne dass der Hund unselbständig am Hundeführer klebt. Dem Wesen des (P)Jack Russell Terriers entsprechend, wird ein selbstbewusster, vielleicht sogar ein wenig ungehorsam erscheinender Hund, einem unterwürfigen Hund in jedem Fall vorgezogen.
Ein „ Warten beim Führer“ und konzentrieren auf diesen, während einer Ablenkungs-Situation“ wird als höchstes bewertet.
Ein „Abrufen aus einer Ablenkungs-Situation“ wird als höchstes bewertet.
Ist der Hund erst seit Kurzem im Besitz seines Halters, und hat der Hund aus diesem Grund (noch) nicht den ausreichenden Bezug, kann der Test wiederholt werden.
Quelle
…Bindung als Tendenz zusammenzubleiben, bzw. nach einer Trennung wieder zusammen zu kommen. Die Stärke der Bindung lässt sich aus dem räumlichen Anstand…. zu einander messen.
Eine weitere Möglichkeit die Stärke der Bindung zu ermitteln ,bietet die Rückkehrgeschwindigkeit nach einer räumlichen Trennung
Erik Zimen Der Wolf Meyster Verlag